Beitragsordnung

Vereinsbeitrag

 

Jugendliche von 10 bis 18 Jahren : 10,00€

 

Erwachsene                                      : 30,00€

 

 

 

Jahres-Fischereierlaubnisgebühr

 

Jugendliche ohne Fischerprüfung                                                         35,00 €

 

Jugendliche mit Fischerprüfung ab dem 14. Lebensjahr                   50,00 €

 

Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr                                                    100,00 €

 

Die Gebühr ist bei der Aushändigung der Jahres-Fischereierlaubnis sofort zu zahlen!!

 

 

 

Arbeitsstunden

 

Nicht geleistete Arbeitsstunden/Jugendstunden werden bei Jugendlichen mit je 5,00 € und Erwachsenen mit je 7,50 € vergütet.

 

Jugendliche haben 10 Jugendstunden, Erwachsene 20 Stunden Arbeitsstunden zu leisten.

 

Zuviel geleistete Arbeitsstunden werden nicht vergütet.

 

Bei Abgabe des Jahresfangnachweises, jedoch spätestens bei der Ausgabe für das Nachfolgejahr sind die nicht geleisteten Arbeitsstunden zu bezahlen.

 

Arbeitsstunden können auch von Familienangehörigen geleistet werden mit Ausnahme derjenigen die von Arbeitsstunden befreit sind.

 

Befreit von Arbeitsstunden sind: Mitglieder die das Rentenalter von 65 Jahren erreicht haben, sowie Mitglieder mit einem Schwerbehindertenausweis ab 60%.

 

 

 

Aufnahmegebühr für aktive Angler

 

Bei einem Vereinseintritt wird für aktive Angler ab dem 18. Lebensjahr eine Gebühr von 150,00 € fällig.

 

Bei einem Vereinseintritt wird für aktive Angler ab dem 17. Lebensjahr eine Gebühr von 140,00 € fällig.

 

Bei einem Vereinseintritt wird für aktive Angler ab dem 16. Lebensjahr eine Gebühr von 120,00 € fällig.

 

Bei einem Vereinseintritt wird für aktive Angler ab dem 15. Lebensjahr eine Gebühr von 100,00 € fällig.

 

Die Aufnahmegebühr entfällt bei Jugendlichen  die zwischen 10 und 14 Jahre alt sind.

 

 

Zu entrichtender Pfand im Probejahr

 

Im ersten Jahr, dem Probejahr, ist noch keine Aufnahmegebühr zu entrichten. Diese wird erst ab dem zweiten Jahr fällig. Für die zu leistenden Arbeitsstunden, siehe Punkt 3, ist ein Pfand von 50,00€ bzw.150,00€ zu entrichten. Für jede geleistete Arbeitsstunde werden 5,00€  bzw. 7,50€ pro Stunde zurückerstattet.

 

 

 

Die Beitragsordnung vom 04.08.2009 wird hiermit außer Kraft gesetzt.

 

Die Änderung in Höhe der vergütenden Arbeitsstunden und Abschaffung der Frei-Karten wurde am 26.10.2019 beschlossen.

 

 

 

Pöttmes-Handzell, den 26.10.2019

 

Die Gesamtvorstandschaft